Direkt zum Inhalt springen
Porsche LogoPorsche Logo Wappen
Eingeschränkter Betriebporsche.at ist vorübergehend offline.
Car ConfiguratorOnline Services

Information zur NOVA §§ 2 und 6 NoVAG-Normverbrauchsabgabengesetz – Detailauszug PKW-Besteuerung (M1

NoVA-Regelung ab 01.01.2026

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:


NoVA-Übergangsregelung 2026/2027

Auf bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2027 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2026 geltende Rechtslage angewendet werden.

NoVA-Regelung ab 01.01.2026

Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:

Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.

Der maßgebliche CO2-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km.

Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Händler. Er berät Sie gerne. Stand: 01.05.2026